Rechtsprechung
OLG Schleswig, 02.06.2014 - 5 U 67/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 241 Abs. 2; BGB § 280 Abs. 1
Haftung einer Online-Bank für den Inhalt eines sog. "informers" über Wertpapiere - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unvollständige Angaben im "informer" eines Online-Brokers
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Zur Haftung einer Online-Bank bei unvollständigen Angaben auf einer eigens eingerichteten Internetseite mit Informationen zu Wertpapieren
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Haftung einer Online-Bank für unvollständige Angaben im sog. "informer"
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Haftung einer Online-Bank für unvollständige Angaben im sog. "informer"
Besprechungen u.ä. (2)
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Keine Haftung einer Online-Bank für unvollständige Angaben im sog. "informer"
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Haftung einer Online-Bank für unvollständige Angaben im sog. "informer"
Papierfundstellen
- NJW-RR 2015, 109
- WM 2015, 236
- MMR 2014, 847
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.11.2011 - III ZR 103/10
Prospekthaftung im engeren Sinne: Gesamtbetrachtung mehrerer Schriftstücke als …
Auszug aus OLG Schleswig, 02.06.2014 - 5 U 67/14
Sie muss dabei tatsächlich oder zumindest dem von ihr vermittelten Eindruck nach den Anspruch erheben, eine das Publikum umfassend informierende Beschreibung der Anlage zu sein (BGH, Urt. v. 7. November 2011 - III ZR 103/10, Rn. 21). - BGH, 19.03.2013 - XI ZR 431/11
Haftung einer Direktbank bei Zwischenschaltung eines anderen anlageberatenden …
Auszug aus OLG Schleswig, 02.06.2014 - 5 U 67/14
Eine Warnpflicht als Nebenpflicht (§ 241 Abs. 2 BGB) besteht nach den Umständen des Einzelfalls dann, wenn der Discount-Broker, hier also die Beklagte erkennt, dass die Aufträge des Kunden von dessen zuvor erklärten Zielvorstellungen deutlich abweichen, wenn für ihn klar erkennbar ist, dass Tragweite und Risiko des Auftrags falsch eingeschätzt werden oder wenn der Discount-Broker eine tatsächlich bestehende Aufklärungsbedürftigkeit des Kunden erkennt oder aufgrund grober Fahrlässigkeit nicht erkannt hat (BGH, Urt. v. 19. März 2013 - XI ZR 431/11, Rn. 25). - BGH, 25.10.2007 - III ZR 100/06
Haftung des Vermittlers von Fondsanteilen wegen unrichtiger Angaben über deren …
Auszug aus OLG Schleswig, 02.06.2014 - 5 U 67/14
Ein solcher Vertrag verpflichtet den Vermittler zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für den Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung sind (BGH, Urt. v. 25. Oktober 2007 - III ZR 100/06, Rn.7).